Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Ergreifungsdurchsuchung

Ermöglichung des Auffindens und Ergreifens des Verdächtigen (Hauptfall: zwecks Verhaftung). Ermittlungsdurchsuchung: Auffinden versteckter Gegenstände, die der Beschlagnahme unterliegen sowie das Auffinden von Spuren strafbarer Handlungen, die als solche nicht der Beschlagnahme zu unterliegen brauchen, z.B. Fingerabdruck, Blutspur.

Strafrecht · StPO

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz