Ergreifungsdurchsuchung
Ermöglichung des Auffindens und Ergreifens des Verdächtigen (Hauptfall: zwecks Verhaftung). Ermittlungsdurchsuchung: Auffinden versteckter Gegenstände, die der Beschlagnahme unterliegen sowie das Auffinden von Spuren strafbarer Handlungen, die als solche nicht der Beschlagnahme zu unterliegen brauchen, z.B. Fingerabdruck, Blutspur.
Strafrecht · StPO