Erlassvertrag
Vertrag bei dem eine Partei auf eine konkrete Forderung verzichtet, ansonsten bleibt das Schuldverhältnis im weiteren Sinne davon unberührt. Abgrenzung: Aufhebungsvertrag
Zivilrecht · Definitionen
Vertrag bei dem eine Partei auf eine konkrete Forderung verzichtet, ansonsten bleibt das Schuldverhältnis im weiteren Sinne davon unberührt. Abgrenzung: Aufhebungsvertrag
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