Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges, Art. 295 SRÜ
Ausgehend von den Vorschlägen der ILC zur "local remedies rule": "local remedies rule" besagt, dass ein geschädigtes Individuum zunächst die innerstaatlichen Rechtsmittel erschöpfen muss, bevor dem schutzausübenden Staat ein Wiedergutmachungsanspruch für die Verletzung seines Angehörigen zukommt. Local remedies rule gilt nur dann, wenn der Staat Rechte des Individuums als eigene Rechte gelten machen will.
Völkerrecht · Völkerrecht