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Es muss nach den Einflussverhältnissen (Indiz

Anteile am Unternehmen) differenziert werden [wohl h.M.], Grenzziehungen jedoch str. (über 50%? analog der aktienrechtlichen Grenze bei 75%? unklar: „gleitender“ Maßstab?)

Öffentliches Recht · Grundrechte cont

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