Extensiver Notwehrexzess
- Strafrecht
Täter überschreitet zeitliche Grenzen der Notwehr. Verteidigender weiß, dass Angriff noch nicht vorliegt bzw. bereits abgeschlossen ist (andernfalls: Erlaubnistatbestandsirrtum).
Täter überschreitet zeitliche Grenzen der Notwehr. Verteidigender weiß, dass Angriff noch nicht vorliegt bzw. bereits abgeschlossen ist (andernfalls: Erlaubnistatbestandsirrtum).