Extensiver Notwehrexzess
Täter überschreitet zeitliche Grenzen der Notwehr. Verteidigender weiß, dass Angriff noch nicht vorliegt bzw. bereits abgeschlossen ist (andernfalls: Erlaubnistatbestandsirrtum).
Strafrecht · Schuld
Täter überschreitet zeitliche Grenzen der Notwehr. Verteidigender weiß, dass Angriff noch nicht vorliegt bzw. bereits abgeschlossen ist (andernfalls: Erlaubnistatbestandsirrtum).
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