Exzess
Wesentliche Überschreitung des gemeinschaftlichen Entschlusses ohne gegenseitiges nachträgliches (auch konkludentes!) Einverständnis.
Strafrecht · Beteiligung
Wesentliche Überschreitung des gemeinschaftlichen Entschlusses ohne gegenseitiges nachträgliches (auch konkludentes!) Einverständnis.
Strafrecht · Beteiligung