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Fahrzeug ist „fahrbereit“

Vereinbarung, dass das Fahrzeug nicht mit solchen Mängeln behaftet ist, aufgrund derer es bei der Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO als verkehrsgefährdend eingestuft wird.

Zivilrecht · Kapitel 3 Vertragliche und Quasi-vertragliche Sonderverbindungen

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