Fahrzeug ist „fahrbereit“
Vereinbarung, dass das Fahrzeug nicht mit solchen Mängeln behaftet ist, aufgrund derer es bei der Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO als verkehrsgefährdend eingestuft wird.
Zivilrecht · Kapitel 3 Vertragliche und Quasi-vertragliche Sonderverbindungen