Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Fall 2

Es liegt äußerlich eine Wegnahme, innerlich jedoch eine Weggabe vor. Es fehlt ein sonstiges Tatbestandsmerkmal der §§ 253, 255 StGB, die sonstigen Tatbestandsmerkmale der §§ 242 oder 249 StGB sind gegeben. Nach der hL sind wegen der innerlichen Weggabe lediglich §§ 253, 255 StGB denkbar, die jedoch wegen der fehlenden Merkmale ausscheiden. Die Rspr. bejaht die §§ 242, 249 StGB, wobei hier im Raub ausnahmsweise keine räuberische Erpressung liegt.

Strafrecht · §§ 253, 255 StGB

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz