Fiktive Reparaturkosten
Eine fiktive Kostenabrechnung bei Sachschäden ist möglich. Argument: Der Geschädigte ist in der Verwendung des Ersatzbetrages frei. § 249 II 2 BGB muss jedoch hinsichtlich des Ersatzes der Umsatzsteuer beachtet werden. Dagegen ist eine fiktive Kostenabrechnung bei Personenschäden nicht möglich. Dies würde auf einen sonst nur unter den Voraussetzungen des § 253 II BGB zulässigen Ersatz eines Nichtvermögensschadens hinauslaufen.
Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht