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Freiheitsbeschränkung / Freiheitsenziehung (Art. 104 GG)

Öffentliches Recht

Die Freiheitsentziehung ist ein Unterfall der Freiheitsbeschränkung und bezeichnet den umfassenden Entzug der körperlichen Bewegungsfreiheit für einen nicht bloß unerheblichen Zeitraum. Einzelheiten sind umstritten.

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