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Freiheitsbeschränkung / Freiheitsenziehung (Art. 104 GG)

Die Freiheitsentziehung ist ein Unterfall der Freiheitsbeschränkung und bezeichnet den umfassenden Entzug der körperlichen Bewegungsfreiheit für einen nicht bloß unerheblichen Zeitraum. Einzelheiten sind umstritten.

Öffentliches Recht · Grundrechte cont

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