Freiheitsbeschränkung / Freiheitsenziehung (Art. 104 GG)
- Öffentliches Recht
Die Freiheitsentziehung ist ein Unterfall der Freiheitsbeschränkung und bezeichnet den umfassenden Entzug der körperlichen Bewegungsfreiheit für einen nicht bloß unerheblichen Zeitraum. Einzelheiten sind umstritten.