Freistellung
Begrifflich geht es bei dem Anspruch auf Freistellung darum, dass jemand mit einer Verbindlichkeit belastet ist und von einem Dritten verlangt, dieser möge ihn von dieser Verbindlichkeit befreien.
Zivilrecht · Definitionen
Begrifflich geht es bei dem Anspruch auf Freistellung darum, dass jemand mit einer Verbindlichkeit belastet ist und von einem Dritten verlangt, dieser möge ihn von dieser Verbindlichkeit befreien.
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