Freistellung
- Zivilrecht
Begrifflich geht es bei dem Anspruch auf Freistellung darum, dass jemand mit einer Verbindlichkeit belastet ist und von einem Dritten verlangt, dieser möge ihn von dieser Verbindlichkeit befreien.
Begrifflich geht es bei dem Anspruch auf Freistellung darum, dass jemand mit einer Verbindlichkeit belastet ist und von einem Dritten verlangt, dieser möge ihn von dieser Verbindlichkeit befreien.