Für Individuen
Individuen können sich grundsätzlich nur auf transformiertes Völkerrecht berufen und dies nur vor nationalen Gerichten. Hingegen kann der Heimat des Individuums eine Verletzung der Menschenrechte (ihm gegenüber) geltend machen. Dazu kommen aber besondere Verfahren in den Menschenrechtsverträgen, die den Individuen Beschwerdemöglichkeiten eröffnen:
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