Gefahr
Wenn im ASOG von Gefahr die Rede ist, dann ist die sog. konkrete Gefahr gemeint. Eine konkrete Gefahr ist eine Sachlage, bei der im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit bei ungehindertem Geschehensablauf ein Schaden für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eintreten wird. Eine Gefahr liegt auch vor, wenn ein solcher Schaden schon eingetreten ist, aber die Sachlage noch andauert.
Öffentliches Recht · POR