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Gefahr einer Zuordnungsverwirrung

Zivilrecht

Schon jeder private Gebrauch des fremden Namens durch einen Nichtberechtigten führt zu einer Zuordnungsverwirrung. Es reicht, dass der Dritte, der diesen Namen verwendet, als Namensträger identifiziert wird. Nicht erforderlich ist, dass es zu Verwechslungen mit dem Namensträger kommt.

Delikts- und Schadensrecht