Gegen einen Nicht-VA ist die Anfechtungsklage statthaft
Ein Nicht-VA vermittelt den Rechtsschein eines VA. Das Risiko der falschen Klageart darf nicht beim Bürger liegen. Anders nur, wenn kein Rechtsschein gesetzt wurde, weil offensichtlich kein VA vorliegt. Dann handelt es sich um einen sog. Nichtakt, z.B. Übergabe des Stadtschlüssels an das Faschingspaar.
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