Gemischte Schenkung
Dauernde Vermögenszuwendung, die teils entgeltlich, teils unentgeltlich erfolgen soll. Rechtliche Einordnung str. insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Schenkungsrechts. Beispiel: V verkauft seinem Freund K einen Pkw, dessen Wert beide auf 1000 Euro schätzen, für 500 Euro zum „Freundschaftspreis“.
Zivilrecht · Definitionen