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Gemischte Schenkung

Dauernde Vermögenszuwendung, die teils entgeltlich, teils unentgeltlich erfolgen soll. Rechtliche Einordnung str. insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Schenkungsrechts. Beispiel: V verkauft seinem Freund K einen Pkw, dessen Wert beide auf 1000 Euro schätzen, für 500 Euro zum „Freundschaftspreis“.

Zivilrecht · Definitionen

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