Geschäftswille
Wille ein ganz bestimmtes Rechtsgeschäft vorzunehmen; Individualisierung der essentialia negotii; jedenfalls Minimalvoraussetzungen: Parteien, Gegenstand und Vertragsart.
Zivilrecht · Definitionen
Wille ein ganz bestimmtes Rechtsgeschäft vorzunehmen; Individualisierung der essentialia negotii; jedenfalls Minimalvoraussetzungen: Parteien, Gegenstand und Vertragsart.
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