Geschäftswille
- Zivilrecht
Wille ein ganz bestimmtes Rechtsgeschäft vorzunehmen; Individualisierung der essentialia negotii; jedenfalls Minimalvoraussetzungen: Parteien, Gegenstand und Vertragsart.
Wille ein ganz bestimmtes Rechtsgeschäft vorzunehmen; Individualisierung der essentialia negotii; jedenfalls Minimalvoraussetzungen: Parteien, Gegenstand und Vertragsart.