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Gewerbe

Jede nach außen erkennbare Tätigkeit, die selbstständig, erlaubt und planmäßig auf gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist. Str. ob sie auf Gewinnerzielung gerichtet sein muss.

Zivilrecht · Definitionen

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