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Gewissen

Eine Gewissensentscheidung ist jede ernste sittliche, d.h. an den Kriterien Gut und Böse orientierte Entscheidung, die der Einzelne für sich bindend und unbedingt verpflichtend trifft. Geschützt ist die innere Entscheidung und die äußere Handlung. Die Gewissensfreiheit kann nur individuell und nicht kollektiv ausgeübt werden, d.h. sie ist nicht anwendbar auf juristische Personen und Vereinigungen.

Öffentliches Recht · Grundrechte cont

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