Gilt auch i.V.m. § 80 Abs. 3, Argument
Rechtsschutzbedürfnis entfällt aus Gründen der Rechtsschutzeffektivität nicht.
Öffentliches Recht · VwGO 2.0 Verfahrensarten
Rechtsschutzbedürfnis entfällt aus Gründen der Rechtsschutzeffektivität nicht.
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