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Grds

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird der VA bestandskräftig, es sei denn er ist nichtig (§§ 43, 44 VwVfG). Widerspruchsbehörde kann einen verspäteten Widerspruch folgendermaßen behandeln:

Öffentliches Recht · VwGO 2.0 Verfahrensarten

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