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Grund für Entwicklung

Zivilrecht

Deliktischer Schutz des Gewerbebetriebs (nur: §§ 824, 826, Spezialgesetze, zB UWG) hat sich als unzulänglich erwiesen. Geschützt sind: Neben den Gewerben fallen auch die sog. freien Berufe in den Schutzbereich. Argument: Es besteht kein sachlicher Differenzierungsgrund. Prüfungsschema:

Delikts- und Schadensrecht