Grund für Entwicklung
Deliktischer Schutz des Gewerbebetriebs (nur: §§ 824, 826, Spezialgesetze, zB UWG) hat sich als unzulänglich erwiesen. Geschützt sind: Neben den Gewerben fallen auch die sog. freien Berufe in den Schutzbereich. Argument: Es besteht kein sachlicher Differenzierungsgrund. Prüfungsschema:
Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht