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Grundsätzlich die letzte Behördenentscheidung. Ausnahme

Letzte mündliche Verhandlung bei Dauer-VAen, noch nicht vollzogenen VAen (str.) und bei der Nachbarklage im Baurecht: Änderung der Sach- und Rechtslage nach Erlass der Genehmigung zugunsten des Bauherrn beachtlich, zulasten nicht.

Öffentliches Recht · VwGO

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