Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Grundsätzlich ist die Abgrenzung einfach

Ein VA ist eine einseitige Regelung, der Vertrag ist eine zweiseitige Regelung. Schwieriger gestaltet sich die Abgrenzung des Verwaltungsvertrags von einem begünstigenden VA unter Vorbehalt der Zustimmung. Beim mitwirkungsbedürftigen VA ist die Erklärung des Bürgers eine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung, z.B. der Antrag. Beim Verwaltungsvertrag dagegen ist die Erklärung des Bürgers eine Existenzvoraussetzung des Vertrages. Die Einigung ist in Form übereinstimmender Willenserklärungen beim Verwaltungsvertrag das entscheidende Moment. Bei einem mitwirkungsbedürftigen VA handelt es sich wie bei jedem

Öffentliches Recht · VerwaltungsR AT cont

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz