Grundsätzlich pflichtgemäßes Ermessen der Behörde. Ausnahme
- Öffentliches Recht
Ermessensreduzierung auf Null bei hoher Intensität der Gefährdung und großem Gericht der betroffenen Rechtsgüter.
Ermessensreduzierung auf Null bei hoher Intensität der Gefährdung und großem Gericht der betroffenen Rechtsgüter.