Grundsatz der Gleichheit aller Staaten
Fraglich ist, ob ein völkerrechtliches Diskriminierungsverbot existiert. Zwar ist nach Art. 2 Ziff. 1 SVN jeder Staat gleich- hierbei handelt es sich auch um ein Fundamentalprinzip. Jedoch geht es hier nur um formelle Gleichheit der Rechtspersönlichkeit eines jeden Staates vor dem Völkerrecht. Es geht jedoch nicht um materielle Gleichheit im Völkerrecht vgl. Friendly Relations Declaration 6. Grundsatz. Eine Pflicht zur Gleichbehandlung aller Staaten wird nicht gefordert.
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