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Grundstück (im Sinne des BGB und der GBO)

Räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes unter einer besonderen Nummer verbucht ist (sog. katastermäßige Erfassung) einschließlich des Gebäudes als wesentlicher Bestandteil. Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen.

Zivilrecht · Definitionen

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