Grundurteil
Leistungsantrag (!), nicht: Feststellung (hier sind immer zwei Prozesse erforderlich, einen jeweils für Grund und Höhe); ist notwendig, wenn Unsicherheiten rechtlicher Art bestehen oder eine schwierige bzw. kostspielige Beweisaufnahme erforderlich ist, oder wenn eine nächsthöhere Instanz angestrebt wird.
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