Haftbefehl
Schriftliche richterliche Anordnung der Untersuchungshaft des Beschuldigten, § 114 Abs. 1 StPO. Abgrenzung:
Strafrecht · Definitionen
Schriftliche richterliche Anordnung der Untersuchungshaft des Beschuldigten, § 114 Abs. 1 StPO. Abgrenzung:
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