Handlungsfähigkeit
Fähigkeit, Rechte wirksam zu begründen, sie aufzuheben oder zu ändern. Umfasst Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit.
Zivilrecht · Definitionen
Fähigkeit, Rechte wirksam zu begründen, sie aufzuheben oder zu ändern. Umfasst Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit.
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