Handlungsfähigkeit
- Zivilrecht
Fähigkeit, Rechte wirksam zu begründen, sie aufzuheben oder zu ändern. Umfasst Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit.
Fähigkeit, Rechte wirksam zu begründen, sie aufzuheben oder zu ändern. Umfasst Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit.