Handlungsstörer
Derjenige, auf dessen Willensbetätigung eine Beeinträchtigung unmittelbar oder adäquat kausal zurückzuführen ist.
Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht
Derjenige, auf dessen Willensbetätigung eine Beeinträchtigung unmittelbar oder adäquat kausal zurückzuführen ist.
Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht