Handschenkung
- Zivilrecht
Dem Beschenkten wird ohne vorausgegangenes Versprechen der Schenkungsgegenstand sofort verschafft.
Kapitel 3 Vertragliche und Quasi-vertragliche Sonderverbindungen
Dem Beschenkten wird ohne vorausgegangenes Versprechen der Schenkungsgegenstand sofort verschafft.
Kapitel 3 Vertragliche und Quasi-vertragliche Sonderverbindungen