Handschenkung
Dem Beschenkten wird ohne vorausgegangenes Versprechen der Schenkungsgegenstand sofort verschafft.
Zivilrecht · Kapitel 3 Vertragliche und Quasi-vertragliche Sonderverbindungen
Dem Beschenkten wird ohne vorausgegangenes Versprechen der Schenkungsgegenstand sofort verschafft.
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