Hemmschwellentheorie
Für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes bedarf es aufgrund der hohen Hemmschwelle, die üblicherweise bei Tötungsdelikten besteht, einer sorgfältigen Prüfung, ob aus der objektiven Lebensgefährlichkeit der Tathandlung auch auf eine Billigung des Erfolges geschlossen werden kann. Im Rahmen von Unterlassungsdelikten (Unterlassung der Rettung von Verletzten in Garantenstellung insbesondere nach Verkehrsunfällen) gilt die Hemmschwellentheorie nicht.
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