Heterologe Insemination
- Zivilrecht
Künstliche Befruchtung mit dem Sperma eines Mannes, der mit der gebärenden Frau nicht verheiratet ist. Auch bei erteilter Zustimmung zur heterologen Insemination kann der Ehemann die Ehelichkeit anfechten. Argument: Das geltende Anfechtungsrecht in den §§ 1591 ff. BGB stellt nur darauf ab, ob der Ehemann der biologische Vater ist oder nicht. ACHTUNG: Durch die Anfechtung endet aber nicht automatisch eine vertraglich übernommene Unterhaltsverpflichtung.