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Hypothetische Kausalität (haftungsausfüllender TB)

Hypothetische Kausalität liegt vor, wenn der durch eine erste Ursache eingetretene Schaden mit Sicherheit auch durch ein späteres Ereignis herbeigeführt wäre. Das Ereignis wird Reserveursache bezeichnet.

Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht

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