Immaterialgüterrechte
- Zivilrecht
Vermögenswerte, von der Rechtsordnung anerkannte Rechte, die ein Immaterialgut einem Inhaber zuordnen. Beispiel: Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Firmen- und Warenzeichenrechte.
Vermögenswerte, von der Rechtsordnung anerkannte Rechte, die ein Immaterialgut einem Inhaber zuordnen. Beispiel: Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Firmen- und Warenzeichenrechte.