Immaterialgüterrechte
Vermögenswerte, von der Rechtsordnung anerkannte Rechte, die ein Immaterialgut einem Inhaber zuordnen. Beispiel: Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Firmen- und Warenzeichenrechte.
Zivilrecht · Definitionen
Vermögenswerte, von der Rechtsordnung anerkannte Rechte, die ein Immaterialgut einem Inhaber zuordnen. Beispiel: Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Firmen- und Warenzeichenrechte.
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