Ja, Arg
Zweck der Uniting for Peace Resolution war es Satzungslücken auszufüllen. Die GV tritt subsidiär voll in die Stellung des SR ohne jedoch Zwangsmaßnahmen mit voller Bindungswirkung beschließen zu können. Aber Begriff Empfehlung impliziert, dass nicht nur eine Einschränkung der Bindungswirkung enthält sondern vielmehr der Staat aus eigener Kompetenz heraus in der Lage sein muss völkerrechtskonform sich an die Empfehlung halten zu dürfen
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