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Jede Behörde. Einschränkend auszulegen

Antragsbefugnis der Behörde nur (+), wenn Behörde mit Ausführung der Norm befasst ist. Die Behörde soll nur eine abstrakte Normenkontrolle beantragen können, um Rechtssicherheit für ihre Verwaltungspraxis zu erlangen.

Öffentliches Recht · VwGO 2.0 Verfahrensarten

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