Jede Behörde. Einschränkend auszulegen
Antragsbefugnis der Behörde nur (+), wenn Behörde mit Ausführung der Norm befasst ist. Die Behörde soll nur eine abstrakte Normenkontrolle beantragen können, um Rechtssicherheit für ihre Verwaltungspraxis zu erlangen.
Öffentliches Recht · VwGO 2.0 Verfahrensarten