Jeder Vermögensvorteil (Positivsaldo). Ausschlaggebend
Eintritt einer Verbesserung der Vermögenslage des Bereicherten. Genaue Festlegung notwendig, weil präjudizierend für Inhalt und Umfang der Herausgabepflicht.
Zivilrecht · Bereicherungsrecht
Eintritt einer Verbesserung der Vermögenslage des Bereicherten. Genaue Festlegung notwendig, weil präjudizierend für Inhalt und Umfang der Herausgabepflicht.
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