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Keine Anfechtung von Nebenbestimmungen, Argumente

Jede Nebenbestimmung ist auf die Hauptbestimmung bezogen und daher nicht abtrennbar. Das Begehren bei einer isolierten Anfechtung einer Nebenbestimmung zu einem VA ist auf eine Erweiterung des Rechtskreises gerichtet und daher mit der Verpflichtungsklage zu verfolgen. Gegen diese Auffassung spricht, dass Nebenbestimmungen eigenständige Regelungen beinhalten und daher selbständig anfechtbar sein müssten.

Öffentliches Recht · VerwaltungsR AT cont

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