Klarstellung
- Zivilrecht
Geschädigter hat Ansprüche auch dann, wenn er Ansprüche gegen Dritte hat; aber keine Bereicherung des Geschädigten, sog. Vorteilsausgleichung.
Geschädigter hat Ansprüche auch dann, wenn er Ansprüche gegen Dritte hat; aber keine Bereicherung des Geschädigten, sog. Vorteilsausgleichung.