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Klassischer Fall

EV-Kauf vom Nichtberechtigten. Diese Rechtsfigur wird anerkannt, da dass Anwartschaftsrecht ein wesensgleiches Minus zum Eigentum ist. Wenn die §§ 932 ff. BGB schon den gutgläubigen Erwerb vom vermeintlichen Eigentümer ermöglichen, so müssen sie erst recht den gutgläubigen Erwerb des Anwartschaftsrechts vom vermeintlichen Eigentümer ermöglichen.

Zivilrecht · Eigentumsvorbehalt und Anwartschaftsrecht

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