Koinzidenzprinzip
Alle Merkmale eines Tatbestandes müssen zum Zeitpunkt der strafrechtlich relevanten Handlung vorliegen. Muss stets beachtet werden.
Strafrecht · Definitionen
Alle Merkmale eines Tatbestandes müssen zum Zeitpunkt der strafrechtlich relevanten Handlung vorliegen. Muss stets beachtet werden.
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