Koinzidenzprinzip
- Strafrecht
Alle Merkmale eines Tatbestandes müssen zum Zeitpunkt der strafrechtlich relevanten Handlung vorliegen. Muss stets beachtet werden.
Alle Merkmale eines Tatbestandes müssen zum Zeitpunkt der strafrechtlich relevanten Handlung vorliegen. Muss stets beachtet werden.