Kommt der Schuldner dem im Vollstreckungstitel (meistens
Urteil) verbrieften Leistungsbefehl nicht freiwillig nach, so wird der Anspruch des Gläubigers mit Hilfe staatlichen Zwangs durchgesetzt.
Zivilrecht · Definitionen
Urteil) verbrieften Leistungsbefehl nicht freiwillig nach, so wird der Anspruch des Gläubigers mit Hilfe staatlichen Zwangs durchgesetzt.
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