Konkurrenz
(Gegenteil: Subsidiarität) Parallele Anwendbarkeit von Normen. Sonderfall: elektive Konkurrenz; hiernach scheidet die Anwendbarkeit der anderen Norm neben der erwählten aus.
Zivilrecht · Definitionen
(Gegenteil: Subsidiarität) Parallele Anwendbarkeit von Normen. Sonderfall: elektive Konkurrenz; hiernach scheidet die Anwendbarkeit der anderen Norm neben der erwählten aus.
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