Konstitutive Theorie
Die Anerkennung ist ein statusbegründender Akt, durch den Staatlichkeit zuerkannt wird. Ohne Anerkennung kann ein Gebilde nicht als Staat betrachtet werden. (kaum vertreten)
Völkerrecht · Völkerrecht
Die Anerkennung ist ein statusbegründender Akt, durch den Staatlichkeit zuerkannt wird. Ohne Anerkennung kann ein Gebilde nicht als Staat betrachtet werden. (kaum vertreten)
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