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StA; selbstständige Justizbehörde, Strafverfolgung, Organ der Rechtspflege.

Strafrecht · Definitionen

Körperschaften sind mitgliedschaftlich strukturiert. Innerhalb der Körperschaften wird zudem zwischen Gebiets- und Personalkörperschaften differenziert. Anstalten haben Benutzer. Stiftungen sind rechtlich verselbständigte Vermögensmassen.

Öffentliches Recht · StaatsorganisationsR

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