Lauschangriff
- Öffentliches Recht
Ein Lauschangriff nach Art. 13 III-VI GG ist die akustische oder optische Überwachung mit Hilfe technischer Mittel. Man unterscheidet zwischen dem großen und dem kleinen Lauschangriff.
Ein Lauschangriff nach Art. 13 III-VI GG ist die akustische oder optische Überwachung mit Hilfe technischer Mittel. Man unterscheidet zwischen dem großen und dem kleinen Lauschangriff.