Lauschangriff
Ein Lauschangriff nach Art. 13 III-VI GG ist die akustische oder optische Überwachung mit Hilfe technischer Mittel. Man unterscheidet zwischen dem großen und dem kleinen Lauschangriff.
Öffentliches Recht · Grundrechte cont
Ein Lauschangriff nach Art. 13 III-VI GG ist die akustische oder optische Überwachung mit Hilfe technischer Mittel. Man unterscheidet zwischen dem großen und dem kleinen Lauschangriff.
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