Leistung aufgrund sittlicher oder Anstandspflicht
Anders als bei § 814 Fall 1 BGB glaubt der Leistende, zur Leistung tatsächlich verpflichtet zu sein. Beispiel: Unterhaltsleistung an Geschwister in der irrigen Annahme einer (moralischen) Unterhaltspflicht; Gewährung von Trinkgeld.
Zivilrecht · Bereicherungsrecht