Leistungsort
(= Erfüllungsort) Ort, an dem der Schuldner die geschuldete Leistungshandlung erbringen muss. Bei Hol- und Schickschuld beim Schuldner, bei Bringschuld beim Gläubiger.
Zivilrecht · Definitionen
(= Erfüllungsort) Ort, an dem der Schuldner die geschuldete Leistungshandlung erbringen muss. Bei Hol- und Schickschuld beim Schuldner, bei Bringschuld beim Gläubiger.
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