Leistungsort
- Zivilrecht
(= Erfüllungsort) Ort, an dem der Schuldner die geschuldete Leistungshandlung erbringen muss. Bei Hol- und Schickschuld beim Schuldner, bei Bringschuld beim Gläubiger.
(= Erfüllungsort) Ort, an dem der Schuldner die geschuldete Leistungshandlung erbringen muss. Bei Hol- und Schickschuld beim Schuldner, bei Bringschuld beim Gläubiger.